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Fördergelder für die
Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter

Über das Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit einen erheblichen Teil Ihrer Weiterbildungskosten — inklusive Lohnzuschuss. Wir sind Ihr persönlicher Förderberater und kümmern uns um den gesamten Prozess.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Ein Bundesgesetz, das Arbeitgeber dabei unterstützt, ihre bestehenden Mitarbeiter weiterzubilden. Gefördert werden sowohl die Lehrgangskosten als auch anteilig der Arbeitslohn während der Weiterbildung — unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.

Was wird gefördert?

  • Bis zu 100 % der Lehrgangskosten
  • Bis zu 75 % Lohnzuschuss während der Weiterbildung
  • Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Kinderbetreuungskosten

Ablauf

In 4 Schritten zur Förderung

1. Bedarfsanalyse

Wir prüfen kostenlos, welche Ihrer Mitarbeiter förderfähig sind und welche Weiterbildungen sinnvoll sind.

2. Antragstellung

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und stellen alle Anträge.

3. Weiterbildung

Ihre Mitarbeiter absolvieren die passgenaue Qualifizierung bei zertifizierten Bildungsträgern.

4. Auszahlung

Die Fördergelder werden direkt an Sie ausgezahlt — inkl. Lohnzuschuss für die Weiterbildungszeit.

Beispielrechnung

So viel können Sie sparen

Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern lässt 5 davon weiterbilden. Kurskosten: 4.500 € pro Person. Dauer: 3 Monate.

Lehrgangskosten gesamt

22.500 €

5 × 4.500 €

Förderung Lehrgangskosten

- 22.500 €

100 % erstattet

Lohnkosten während Weiterbildung

ca. 30.000 €

anteilig für Weiterbildungszeit

Lohnzuschuss (75 %)

- 22.500 €

direkt an Sie ausgezahlt

Ihre Ersparnis

45.000 €

Beispielhafte Kalkulation. Die konkrete Fördersumme prüfen wir individuell für Ihren Betrieb.

Häufige Fragen

FAQ

Für welche Branchen ist die Förderung geeignet?+

Das Qualifizierungschancengesetz ist branchenoffen. Ob Handwerk, Gastronomie, Handel, IT, Pflege oder Produktion — jedes Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern kann Fördergelder beantragen.

Muss mein Betrieb eine Mindestgröße haben?+

Nein. Die Förderung steht Betrieben jeder Größe offen — vom Solo-Selbstständigen mit einem Mitarbeiter bis zum Konzern. Die Förderquote variiert lediglich nach Betriebsgröße.

Was kostet mich Ihre Beratung?+

Die Erstberatung und Fördermittel-Prüfung sind für Sie kostenlos. Unsere Vergütung erfolgt erfolgsabhängig — wenn Sie keine Förderung erhalten, zahlen Sie nichts.

Wie lange dauert der Prozess?+

Von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Die Weiterbildung selbst startet danach zum nächsten passenden Kurstermin.

Welche Weiterbildungen werden anerkannt?+

Anerkannt werden Maßnahmen zertifizierter Bildungsträger (nach AZAV). Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Kurse für Ihre Mitarbeiter.

Was, wenn mein Mitarbeiter danach kündigt?+

Das Risiko lässt sich vertraglich absichern (Rückzahlungsklauseln). Wir beraten Sie zu marktüblichen und rechtssicheren Vereinbarungen.

Kostenlose Förder-Prüfung

In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Fördergelder Ihnen zustehen. Ohne Risiko, ohne Kosten.

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