Über das Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit einen erheblichen Teil Ihrer Weiterbildungskosten — inklusive Lohnzuschuss. Wir sind Ihr persönlicher Förderberater und kümmern uns um den gesamten Prozess.
Ein Bundesgesetz, das Arbeitgeber dabei unterstützt, ihre bestehenden Mitarbeiter weiterzubilden. Gefördert werden sowohl die Lehrgangskosten als auch anteilig der Arbeitslohn während der Weiterbildung — unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.
Ablauf
Wir prüfen kostenlos, welche Ihrer Mitarbeiter förderfähig sind und welche Weiterbildungen sinnvoll sind.
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und stellen alle Anträge.
Ihre Mitarbeiter absolvieren die passgenaue Qualifizierung bei zertifizierten Bildungsträgern.
Die Fördergelder werden direkt an Sie ausgezahlt — inkl. Lohnzuschuss für die Weiterbildungszeit.
Beispielrechnung
Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern lässt 5 davon weiterbilden. Kurskosten: 4.500 € pro Person. Dauer: 3 Monate.
Lehrgangskosten gesamt
22.500 €
5 × 4.500 €
Förderung Lehrgangskosten
- 22.500 €
100 % erstattet
Lohnkosten während Weiterbildung
ca. 30.000 €
anteilig für Weiterbildungszeit
Lohnzuschuss (75 %)
- 22.500 €
direkt an Sie ausgezahlt
Ihre Ersparnis
45.000 €
Beispielhafte Kalkulation. Die konkrete Fördersumme prüfen wir individuell für Ihren Betrieb.
Häufige Fragen
Das Qualifizierungschancengesetz ist branchenoffen. Ob Handwerk, Gastronomie, Handel, IT, Pflege oder Produktion — jedes Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern kann Fördergelder beantragen.
Nein. Die Förderung steht Betrieben jeder Größe offen — vom Solo-Selbstständigen mit einem Mitarbeiter bis zum Konzern. Die Förderquote variiert lediglich nach Betriebsgröße.
Die Erstberatung und Fördermittel-Prüfung sind für Sie kostenlos. Unsere Vergütung erfolgt erfolgsabhängig — wenn Sie keine Förderung erhalten, zahlen Sie nichts.
Von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Die Weiterbildung selbst startet danach zum nächsten passenden Kurstermin.
Anerkannt werden Maßnahmen zertifizierter Bildungsträger (nach AZAV). Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Kurse für Ihre Mitarbeiter.
Das Risiko lässt sich vertraglich absichern (Rückzahlungsklauseln). Wir beraten Sie zu marktüblichen und rechtssicheren Vereinbarungen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Fördergelder Ihnen zustehen. Ohne Risiko, ohne Kosten.
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